verschiedene Mietflächen

Wohn- & Gewerberäume

Sie suchen eine attraktive Wohnung zur Miete in Karlsruhe oder vielseitige Gewerbefläche in Berlin oder in der Region Schwäbische Alb – Bodensee?

Wohnung mieten

Unsere frei werdenden Objekte inserieren wir online bei Immowelt. Wenn Sie ein passendes Angebot gefunden haben, nutzen Sie einfach die Kontaktfunktion des Portals.

Sollten Sie nicht fündig werden, können Sie uns auch initiativ kontaktieren. Wir können dann prüfen, ob eventuelle andere Wohnungen gekündigt wurden, die noch nicht online zur Vermietung angeboten werden.

Gewerbeflächen

Unsere Objekte bieten ihnen vielfältige Gewerbeflächen in unterschiedlichen Größe: vom innerstädtischen Einzelhandel (ab ca. 500 qm) über das zum individuelle Wohnatelier (ab ca. 50 qm) bis hin zum klassischem Büroraum / Praxis (bis ca. 120 qm) können wir ihnen eine ihren Bedürfnissen angepasste Fläche anbieten.

Neben unserem Hauptstandort Karlsruhe sind dabei mit Gewerbeeinheiten auch an weiteren Standorten in Deutschland vertreten. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

FAQ Interessenten

Nein. Wir sind eine Hausverwaltung, kein Maklerunternehmen, d.h. wir führen keine Interessentenkartei o.Ä. Freie oder freiwerdende Objekte in unserem Verwaltungsbestand inserieren wir online bei Immowelt. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass wir Wohnungen höchstens drei Monate im Voraus anbieten können (vertragliche Kündigungsfrist).   

Nutzen Sie bitte direkt die Kontaktfunktion von Immowelt. Bitte denken Sie daran, dass diese Kontaktaufnahme der „erste Eindruck“ ist, den wir von ihnen bekommen. Daher  würden wir uns über einige persönliche Infos in ihrer Anfrage freuen.

Bitte vergewissern Sie sich, dass das Angebot noch aktuell ist. Inserate bei Immowelt werden z.B. noch bei Partnerportalen automatisch veröffentlicht. Dadurch kommt es oft vor, dass wir ein Inserat schon offline haben, es jedoch noch online auffindbar ist. 

Oft erhalten wir auch sehr viele Anfragen, die wir leider nicht alle persönlich beantworten können. Bitten haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei einer großen Anzahl an Anfragen nur auf vollständige, personalisierte Nachrichten reagieren können.

 

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt sie zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung. Durch diese Förderung ist die Miete solcher Wohnungen geringer als auf dem freien Immobilienmarkt. Das Vorliegen eines solchen WBS wird bei Vertragsschluss durch die zuständige Behörde, das Liegenschaftsamt Karlsruhe, geprüft. Eine Anmietung einer solchen Wohnung ohne oder ohne passenden WBS ist nicht möglich.

Bitte prüfen Sie vorab ob die Daten (Wohnungsgröße, Anzahl der Zimmer) ihres WBS mit denen der inserierten Wohnung übereinstimmen und ob ihr WBS noch gültig ist, Eine Anmietung einer davon abweichenden Wohnung (z.B. mehr Zimmer als in ihrem WBS angegeben) ist nicht möglich.

Um einen WBS zu erhalten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden wie z.B. die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Einen WBS können Sie Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe beantragen. Mehr Informationen zum WBS sowie Ansprechpartner finden sie auf der Homepage der Stadt Karlsruhe.

FAQ Mieter

Bitte senden Sie uns die Kündigung immer schriftlich, d.h. per Brief (nicht Email!) zu. Eine Kündigung kann immer nur von allen Vertragspartner gemeinsam ausgesprochen werden. Haben Sie eine Wohnung z.B. mit ihrem Partner oder als WG angemietet, können Sie nur gemeinschaftlich kündigen. Entsprechend muss die Kündigung von allen im Mietvertag stehenden Personen unterschrieben werden.

Die mietvertragliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Diese Frist kann nicht verkürzt werden, auch nicht durch das Bennen von potentiellen Nachmietern.

Nach Zusenden der schriftlichen Kündigung erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung von uns. Wir machen dann zeitnah einen Termin mit ihnen in ihrer Wohnung aus, um die Wohnung „aufzunehmen“. Bei dem Termin machen wir z.B. Fotos für das Inserat und besprechen die weiteren Modalitäten.

Sobald wir einen Nachmieter gefunden haben, vereinbaren wir mit ihnen und dem neuen Mieter einen gemeinsamen Abnahme- & Übergabetermin.

Ihre Kautionskonto wird zum Ende ihres Mietverhältnisses bei der Bank gekündigt. In der Regel dauert es 4 – 6 Wochen, bis wir Geld nach der Kontokündigung erhalten. Wir benötigen dann nochmals ca. 6 – 8 Wochen um die Kautionssumme abzurechnen. Je nachdem, ob z.B. noch Reparaturen durchgeführt werden müssen kann es noch länger dauern, bis wir alle notwendigen Rechnungen erhalten.

Am besten schicken Sie uns eine Email mit ihrem Anliegen an info@hausverwaltung-beck.de oder nutzen das Kotaktformular. Je mehr Infos wir von ihnen zu der Reklamation erhalten, desto effizienter können wir ihr Anliegen bearbeiten. Of ist es auch hilfreich, wenn Sie uns z.B. eine (Handy)Foto zu ihrer Reklamation mitschicken.

Alternativ und auch in Notfällen können Sie uns unter der Tel: 0721 23023 anrufen. Sollten Sie dort nicht persönlich erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf der Mailbox. Bitte nennen Sie dazu ihren Namen, betreffendes Objekt mit Hausnummer, eine Rückrufnummer sowie ihr Anliegen.

Sie haben bei Erstinstalltion / Einzug eine Gebrauchsanleitung für die in ihrer Wohnung eingebauten Geräte erhalten. Darauf finden Sie neben den Ursachen und Vorgehensweisen bei Signalmeldungen auch die jeweilige Servicehotline. Diese Informationen sowie die Störungsmeldung können Sie auch online bei Minol oder Techem aufgeben.

Zu ihrem eigenen Schutz hängen Sie bitte niemals fehlerhafte Geräte dauerhaft ab!  Bitte melden Sie Fehlalarme unbedingt an die jeweilige Fachfirma; fehlerhafte Geräte werden dann für Sie kostenfrei getauscht! 

Das Thema Tierhaltung ist im Mietrecht eine komplexe Angelegenheit und kommt immer auf den individuellen Fall an. Es kann – auch bei sog. Kleintieren -zwingende Gründe geben, die Haltung zu verweigern, wenn zum Beispiel das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus dies erfordert.

Wir bitten Sie daher auch im Sinne des  Tierwohls vorab Kontakt mit uns aufzunehmen, wenn Sie über die Anschaffung eines Haustieres nachdenken. Vielen Dank!

Untervermietung ist nur bei berechtigtem Interesse zulässig und benötigt immer unsere vorherige Zustimmung. Ein berechtigtes Interesse kann z.B. der Einzug des Lebensgefährten sein. Auch den Wechsel eines Untermieters (z.B. bei WGs) muss immer wieder neu genehmigt werden. 

Da eine ungenehmigte Untervermietung einen außerordentlicher Kündigungsgrund darstellt ist es am sinnvollsten, wenn Sie sich frühzeitig, d.h. mind. 8 – 10 Wochen vor geplantem Untervermietungsbeginn mit uns in Verbindung setzen.